In Togo darf nur an einer Schulprüfung, wie dem BEPC (Brevet d’Etude du Premier Cycle du secondaire), der Abschlussprüfung am Collège, die einem deutschen Realschulabschluss gleichkommt, wer eine gültige Geburtsurkunde vorlegen kann.
Leider kommt es immer wieder vor, dass Kinder keine Geburtsurkunden haben, weil ihre Eltern es versäumt haben nach der Geburt des Kindes die nötigen administrativen Schritte für die Ausstellung zu unternehmen.
Auch im Waisenhaus Jephté hatten vier Kinder keine Geburtsurkunden und konnten daher nicht an Prüfungen teilnehmen. Die nachträgliche Ausstellung einer Geburtsurkunde, ist jedoch ein größerer administrativer Aufwand für den höhere Verwaltungsgebühren anfallen.
Dank eurer Spenden konnten wir für diese vier Kinder die Ausstellung ihrer Geburtsurkunden finanzieren. Damit konnten wir ihnen den Weg auf eine weitergehende Schule bzw. in eine Ausbildung ermöglichen